Schutz des Patient*innengeheimnisses darf nicht aufgeweicht werden
DPtV fordert Schutz des psychotherapeutischen Vertrauensraums bei Reform des Nachrichtendienstrechts Berlin, 27. August 2026 – „Psychotherapeutische Behandlungsinhalte gehören zum persönlichsten Bereich eines Menschen. Patient*innen müssen darauf vertrauen können, dass das, was sie in einer Psychotherapie offenbaren, besonders geschützt ist. Dieses ...